Fragen und Antworten

Warum eine Volksinitiative?

Wir glauben nicht daran, dass der rot / grüne Senat bzw. die Hamburgische Bürgerschaft bereit sind, die Klimakrise als solche zu benennen und vor allem sofort zu handeln.
Daher müssen wir den Weg über die Direkte Demokratie gehen und das sind in Hamburg Volksabstimmungen.

Was bedeutet Autofreie Innenstadt?

Wir wollen, dass die Hamburger Innenstadt für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt wird. Gerade im Verkehrssektor muss der CO2  Ausstoß drastisch reduziert werden und die Autofreie Innenstadt ist dafür nicht nur die schnellste, sondern auch die effektivste Lösung! Und es wird einige wenige, begründete Ausnahmeregelungen geben.

Gibt es Alternativen zur Autofreien Innenstadt?

Im Prinzip gibt es immer Alternativen. Man muss nur die Vor- und Nachteile der verschiedenen Handlungsoptionen aufzeigen und sich dann entscheiden. Nichts zu tun ist jedenfalls KEINE Alternative.
Zum Beispiel könnten an geraden Tagen nur Autos mit einer geraden Nummer fahren dürfen und an ungeraden Tagen die mit ungeraden Nummer. Aber das schafft zahlreiche neue Probleme, insbesondere für Familien mit nur einem Auto.
Nein, die fairste und gerechteste Lösung für Hamburg ist die Autofreie Innenstadt. Deshalb setzen wir uns für diese Alternative ein und haben die Volksinitiative gestartet.

Was ist der Unterschied zwischen Autoarmer Innenstadt und Autofreier Innenstadt?

Bei der Autoarmen Innenstadt dürfen weiterhin alle mit dem Auto in die Hamburger Innenstadt fahren und dort zum Beispiel parken. Es werden nur einige wenige Bereich gesperrt, was zur Folge hat, dass der Verkehr in die Nachbarstraßen verlagert wird. Für das Klima bringt die autoarme Innenstadt NICHTS.
Gegen die Klimakrise hilft tatsächlich nur die Autofreie Innenstadt. Wer den CO2  Ausstoß im Verkehrssektor in Hamburg reduzieren will, kommt um die Autofreie Innenstadt nicht herum.

Wer legt die Ausnahmeregelungen für die Autofreie Innenstadt fest?

Der Senat und die Hamburgische Bürgerschaft müssen diese festlegen. Damit es da nicht zu Mauscheleien kommen kann müssen alle Ausnahmeregelungen und -genehmigungen im Transparenzportal veröffentlicht werden.

Wer ist von der Autofreien Innenstadt nicht betroffen?

Wir wollen nur die Hamburger Innenstadt nur für den motorisierten Individualverkehr (MIV) sperren. Also die Busse, die Müllabfuhr, Stadtreinigung, Handwerker, Ärzte, Rettungsfahrzeuge, Lieferverkehr etc. sind davon alle nicht betroffen.

Dürfen Handwerker noch in die Autofreie Innenstadt fahren?
Ja, da sie nicht zu dem motorisierten Individualverkehr gehören.

Dürfen die Busse noch in die Autofreie Innenstadt fahren?
Ja, da sie nicht zu dem motorisierten Individualverkehr gehören.

Dürfen Lieferfahrzeuge noch in die Autofreie Innenstadt fahren?
Ja, da sie nicht zu dem motorisierten Individualverkehr gehören.

Dürfen Ärzte noch in die Autofreie Innenstadt fahren?
Ja, da sie, wenn sie als Arzt im Einsatz sind, nicht zu dem motorisierten Individualverkehr gehören.

Darf die Müllabfuhr noch in die Autofreie Innenstadt fahren?
Ja, da sie nicht zu dem motorisierten Individualverkehr gehören.

Dürfen die Bewohner der Hamburger Innenstadt noch in die Autofreie Innenstadt fahren?
Hierfür sollen der Senat und die Hamburgische Bürgerschaft Ausnahmeregelungen festlegen.

Dürfen Taxen noch in die Autofreie Innenstadt fahren?
Hierfür sollen der Senat und die Hamburgische Bürgerschaft Ausnahmeregelungen festlegen.

MIV – Motorisierter Individualverkehr

Kraftfahrzeuge zur individuellen Nutzung wie Pkw und Krafträder (Zweiräder, die zu 100 % durch Motorleistung fahren wie MotorräderMotorrollerMopeds und Mofas) werden als „motorisierter Individualverkehr“ (MIV) bezeichnet. Maßgebend ist die Nutzung des individuellen Personentransports, so gehören auch Mietfahrzeuge, Carsharing und Taxis zum MIV. Auch Quads und Trikes zählen zum motorisierten Individualverkehr. E-Bikes, die über einen Antrieb verfügen, der bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h wirkt, die Anfahrhilfe bei einer Geschwindigkeit über 6 km/h wirkt bzw. das Fahren ohne die Betätigung der Pedale möglich ist, gelten als Klein- bzw. Leichtkraftrad und zählen damit zum motorisierten Individualverkehr und sind versicherungskennzeichenpflichtig. Der MIV gewann seine Bedeutung im Zuge der Massenmotorisierung

Wikipedia